Eine Schwangerschaft ist im Leben einer Frau meist ein ganz besonderer Lebensabschnitt.

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Mutterschaftsrichtlinien“ Anspruch auf diverse Vorsorgeleistungen.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe zusätzlicher Verfahren, die nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien verankert sind, aber trotzdem medizinisch sinnvoll oder empfehlenswert sind.

Beim Ersttrimesterscreening handelt es sich um eine kombinierte Untersuchung. Mittels Ultraschall wird zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche die Ansammlung von Gewebeflüssigkeit im Nackenbereich des Kindes vermessen. In Kombination mit den Ergebnissen eines speziellen Bluttests bei der Mutter sowie dem Alter der Frau kann das Risiko für das Vorliegen eines Down-Syndroms (Trisomie 21) beim Kind berechnet werden. Die Untersuchung darf nur von speziell qualifizierten und zertifizierten Gynäkologen durchgeführt werden.
Einige Erkrankungen (z.B. Toxoplasmose) können, wenn sie in der Schwangerschaft durchgemacht werden, zu einer Erkrankung des Kindes führen. Es ist daher ratsam beim Eintritt und im Verlauf der Schwangerschaft ihr Blut auf bestimmte Infektionen zu untersuchen. Dazu zählt auch die Untersuchung auf B-Streptokokken, welche bei 15 – 25% aller Frauen in der Vagina vorkommen. Diese Bakterien können während der Geburt auf ihr Baby übertragen werden und zu einer Infektion ihres Kindes führen.
Das heranwachsende Kind im Mutterleib zu sehen ist etwas ganz besonderes für die werdende Mutter, aber auch für die Angehörigen.
Auf Wunsch führen wir Ultraschalluntersuchungen zusätzlich zu den 3 Routine-Ultraschalluntersuchungen durch. Bei guten Bedingungen können wir ihr Kind auch in 3D-oder 4D-Aufnahmen festhalten.
Hierbei handelt es sich um eine sonographische Blutflussmessung  von mütterlichen und kindlichen Gefäßen zur Überwachung der kindlichen Versorgung.
Dieser Test stellt Ihre Neigung fest, an „Schwangerschafts-Zucker“ zu erkranken. Diese Form des Diabetes kann auch bei völlig gesunden Frauen in der Schwangerschaft auftreten und zu schweren Komplikationen bei Mutter und Kind führen.
Es gibt den sogenannten kleinen Zuckertest, der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und den großen (genaueren) Zuckerbelastungstest.
Mittels CTG („Cardiotocogramm“) wird die kindliche Herzfrequenz als auch eine Wehentätigkeit aufgezeichnet. So können zum Beispiel vorzeitige Wehen oder Herzfrequenzveränderungen, welche unter anderem Hinweiszeichen auf eine Versorgungsstörung beim Kind sein können, festgestellt werden.
Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin.

Während der Schwangerschaft, Geburt und auch im Wochenbett kann Akupunktur wirksam eingesetzt werden

  • bei Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Ödemen, Rückenbeschwerden oder Schwangerschaftserbrechen
  • zur Geburtsvorbereitung – Durch 4 Akupunktursitzungen ab der 36. Schwangerschaftswoche kann die Geburtsdauer spürbar verkürzt und eine deutlich bessere Muttermundreifung erreicht werden
Manchmal ist es notwendig, dass ein Kind per Kaiserschnitt geboren wird. Bei entsprechender Indikation führe ich diese Operation gerne für Sie im Krankenhaus Neustrelitz durch.